Mieterservice

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Welche Kündigungsfrist muss ich beachten?

Bei Mietverträgen über Wohnraum die auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, gelten die Vorschriften des § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung. Die Kündigungsfrist im Mietrecht beträgt daher in der Regel mindestens knapp drei Monate.

Wie gehe ich sicher, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt?

Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats vorliegen (§ 573c BGB). Die eigenhändig unterschriebene Kündigung kann persönlich dem Vermieter oder der Verwaltung übergeben werden oder auch zuvor per Telefax übermittelt werden.

Durch Bekannte habe ich mitbekommen, dass eine Wohnung zur Vermietung frei ist oder wird. Wie kann ich mich für die Wohnung bewerben?

Füllen Sie bitte das Selbstauskunftsformular aus und senden Sie es per eMail oder Fax an uns zurück.

Woher erhalte ich Information zur Müllbeseitigung?

Schauen Sie auf der Homepage der Gemeinde/Stadt Ihres Wohnortes vorbei. Dort können Sie oftmals den Jahreskalender einsehen und gleich ausdrucken.

Wo finde ich die Hausordnung?

Oftmals ist Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages oder an der Informationstafel im Treppenhaus zu finden.